Auswirkungen des ersten Lockerungsschrittes ab 01. März 2021
Dank den grossen Anstrengungen des Schweizer Schiesssportverbandes SSV ist jetzt klar, die 30m Outdoor-Schützenhäuser können am Montag 01. März 2021 geöffnet werden. Schiessanlagen, welche mindestens auf einer Seite in Schiessrichtung offen sind, werden Sportanlagen im Freien gleichgestellt.
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