Am Sportparlament vom 20. November 2020 wurde das neue Doping-Statut von Swiss Olympic verabschiedet, welches am 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Das Doping-Statut und die dazu gehörenden Ausführungsbestimmungen sind für alle Swiss Olympic angeschlossenen Verbände verbindlich. Die Anti-Doping-Bestimmungen gelten somit für alle Sporttreibenden mit einer Lizenz oder einer Mitgliedschaft bei einem Verein bzw. Verband, welcher Swiss Olympic angeschlossen ist. Dasselbe gilt für Teilnehmende an Wettkämpfen solcher Organisationen.
Hier der Link zu den neuesten Informationen:
https://www.antidoping.ch/news/doping-statut-von-swiss-olympic-2021