Nach der heutigen Bekanntgabe der neuen Massnahmen durch den Bundesrat ist es erforderlich, unsere Massnahmen für die Indoor-Anlagen zu überarbeiten. Neu dürfen sich im Maximum 15 Personen in der Schiessanlage befinden.
Bitte beachten das in einzelnen Kantonen noch weitere Massnahmen angeordnet werden können oder bereits angeordnet wurden.