Coronavirus: Information vom 27.03.2020 für die J+S-Caoches
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| Sehr geehrte Damen und Herren, werte J+S-Coaches
Wie Sie sicher schon wissen, hat der Bundesrat wegen der Ausbreitung des Coronavirus die «ausserordentliche Lage» bis vorläufig 19. April 2020 beschlossen. Damit ist es unter anderem verboten Sportveranstaltungen und Vereinstätigkeiten durchzuführen (Art. 6 Abs. 1 COVID-19-Verordnung 2) ((LINK)). Während der «ausserordentlichen Lage» gelten ausschliesslich die Vorgaben des Bundes. Kantone und Gemeinden haben keinen Handlungsspielraum.
Was bedeutet das für Ihre Organisation bzw. Ihr Leiterteam? | | |
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Zwischen 17. März und 19. April 2020
- dürfen keine J+S-Aktivitäten mehr stattfinden, weder J+S-Kurse noch -Lager (keine Einträge in der SPORTdb)
- gibt es keinen Anspruch auf J+S-Beiträge und
- darf kein Leihmaterial verwendet werden.
Kann in J+S-Kursen und J+S-Lagern als Folge der Massnahmen des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus die erforderliche Mindestzahl Aktivitäten nicht eingehalten werden, so gewährt das BASPO Finanzhilfen, und zwar für die tatsächlich durchgeführten Aktivitäten.
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| Antworten auf häufige Fragen zur Administration von J+S-Kursen und -Lagern |
Werden Bundesleistungen (Subventionen) ausbezahlt, wenn Lager/Kurse die Mindestanzahl Aktivitäten nicht erreichen? Grundsätzlich werden alle J+S-Aktivitäten subventioniert, die durchgeführt werden (auch wenn die Minimaldauer bei Lagern, bzw. die minimale Anzahl Aktivitäten bei Kursen nicht eingehalten werden). Lagertage vor der «Corona-Sperre» werden inkl. Tag der Abreise/des Abbruchs subventioniert.
Kann ein Angebot vorzeitig abgeschlossen werden? Ja.
Wird es eine Möglichkeit geben, das Enddatum laufender J+S-Angebote nach hinten zu schieben? Nein, dies ist technisch nicht vorgesehen. In solchen Fällen muss ein neues Angebot angemeldet werden.
Können neue J+S-Angebote angemeldet werden? Ja. Sie können jedoch mit den J+S-Aktivitäten erst starten, wenn die «ausserordentliche Lage» aufgehoben ist und die dann geltenden behördlichen Vorgaben Sportaktivitäten erlauben.
Kann zurzeit Leihmaterial bestellt werden? Bestellungen für Kurse und Lager (nach der «Corona-Sperre»), müssen wie üblich spätestens 5 Wochen vor Beginn eingereicht sein. Bestellungen können somit auch während der «Corona-Sperre» eingereicht werden. Ausgeliefertes Material darf jedoch in jedem Fall erst nach der «Corona-Sperre» eingesetzt werden.
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| J+S-Aus- und -Weiterbildung |
Das BASPO hat gemeinsam mit den Kantonen beschlossen, die J+S-Ausbildungskurse und J+S-Weiterbildungsmodule bis 30. Juni 2020 abzusagen. Es ist gemeinsam mit den Kantonen und den Verbänden bemüht, für ausreichend Aus- und Weiterbildungsangebote in der 2. Jahreshälfte zu sorgen.
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| Antworten auf häufige Fragen zur Aus- und Weiterbildung Ihres Leiterteams |
Wie lange dauert der vom BASPO angewiesene Durchführungsstopp für J+S-Ausbildungskurse und -Weiterbildungsmodule? Alle J+S-Ausbildungskurse und -Weiterbildungsmodule seit dem 16.03.20 (Kurse und Module des BASPO seit dem 14.03.20) bis vorläufig zum 30.06.20 sind abgesagt und dürfen nicht durchgeführt werden.
Sind alle J+S-Ausbildungskurse und -Weiterbildungsmodule betroffen oder gibt es Ausnahmen? Nur J+S-Coachkurse (Grundausbildung), Wiedereinstiegsmodule und auf Antrag genehmigte Prüfungsmodule, die virtuell durchgeführt werden, dürfen stattfinden.
Was passiert mit den Anerkennungen der angemeldeten Personen? In Weiterbildungsmodulen werden alle kursspezifischen Anerkennungen der Teilnehmenden, welche vor dem 16.03.2020 angemeldet wurden, bis 31.12.2021 verlängert. Personen, die für einen J+S-Leiterkurs angemeldet waren, müssen sich jedoch gedulden: Ohne Ausbildung dürfen wir keine Leiteranerkennung vergeben.
Kann ein WB2-Modul vor Abschluss der WB1 absolviert werden, wenn das WB1-Modul abgesagt wurde? Nein, vor Abschluss der Weiterbildungsstufe 1 (WB1) dürfen keine Module der Weiterbildungsstufe 2 (WB2) absolviert werden. Es darf in dieser Situation jedoch mehr als eine Ausbildungsstufe pro Jahr absolviert werden.
Erhalten J+S-Leiterinnen und -Leiter trotz abgesagtem J+S-Kurs oder -Lager ein A-Profil? Bei Kursen: Nein, da bereits eine Aktivität im Jahr zu einer Aktivierung des A-Profils führt. Bei Lagern: Auf Antrag. Hierfür muss die betroffene Person dem BASPO einen schriftlichen Antrag mit Begründung (Schilderung/Erläuterung der Situation) einreichen (Brief oder E-Mail an info-js(at)baspo.admin.ch). Das BASPO entscheidet jeden Fall individuell (evtl. unter Beizug des Organisators).
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Wir haben auf www.jugendundsport.ch unter Themen eine neue Seite Corona erstellt, die wir laufend aktualisieren werden. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an Ihre kantonale Sportfachstelle für J+S.
Informationen zum Hilfspaket des Bundesrats für den Schweizer Sport entnehmen Sie ab Freitagabend auf www.swissolympic.ch und www.baspo.ch.
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| Störungen auf der SPORTdb |
Sicher haben Sie bemerkt, dass die SPORTdb letzte Woche über mehrere Tage ausgefallen ist. Der Grund dafür war eine umfangreiche Störung bei der IT-Infrastruktur des Bundes. Betroffen waren auch andere Applikationen. Zur Behebung wurde eine Taskforce mit Spezialisten einberufen. Wir hoffen, dass der Betrieb in Zukunft wieder stabil läuft. Falls nicht, bitten wir um Verständnis und Geduld.
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Freundliche Grüsse
Pierre-Andre Weber Chef Jugend- und Erwachsenensport
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Geht an - J+S-Coaches im Status «gültig» und «weggefallen seit 01.01.2020»
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Zur Kenntnis an - Kantone: KKS-Mitglieder, J+S-Verantwortliche, Verantwortliche Kaderbildung, Verantwortliche Jugendausbildung
- Verbände: Direktion/Geschäftsführung, J+S-Ausbildungsverantwortliche
- Swiss Olympic
- Bildungsinstitutionen: J+S-Verantwortliche
- BASPO: MA JES, Web, COM, Grö, Maw
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