Ausgangslage
Der Bundesrat hat die Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie per 20.12.2021
angepasst. (2G Pflicht in Innenräumen. Nur Genesene und Geimpfte haben Zugang)
• Das bis jetzt gültige Schutzkonzept des EASV wird mit diesen neuen Weisungen
ergänzt oder ersetzt!
• Nach wie vor gilt, dass für alle Anlagen und Veranstaltungen ein Schutzkonzept vorhanden
sein muss.
• Die Hygienevorschriften des BAG sind strikt einzuhalten.
• Als Schiessanlagenbetreiber gelten in den meisten Fällen die Vereine mit ihren Vorständen.