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11.06.20, 09:21 - 

weitere Lockerungsschritte Coronapandemie

Der Bundesrat hat am 27. Mai weitere Lockerungsschritte bekanntgegeben. Die wichtigste für uns Armbrustschützinnen und Armbrustschützen ist die Öffnung des Trainingsbetriebs ohne Einschränkungen der Gruppengrösse. Die Hygiene- und Abstandsregeln, so wie die Präsenzlistenpflicht behalten aber nachwievor ihre Gültigkeit.


Was heisst das für uns konkret?

Ab dem 06. Juni gilt:

  • das aktuelle Schutzkonzept des EASV hat nachwievor seine Gültigkeit
  • die Abstandsregeln und die Hygienevorschriften sind auch in Zukunft strikt einzuhalten
  • die Grössenbeschränkung der Trainingsgruppen wurde aufgehoben. Ab dem 06. Juni dürfen sich mehr als fünf Schützen im Schützenhaus aufhalten und schiessen. Massgebend für die Anzahl Schützen ist die immer noch geltenden Abstandsregel von 2 Metern
  • die Bestimmungen für die Gastronomie wurden ebenfalls vereinfacht. Beachtet für den Betrieb eurer Schützenstuben die aktuelle Gastroverordnung des Bundes

Darf ich alle bitten, in euren Vereinen zu informieren und eure Schützen zu sensibilisieren?

Freuen wir uns an den erweiterten Möglichkeiten und motivieren wir uns und unsere Mitglieder für unseren tollen Sport!