Der Bundesrat hat am 27. Mai weitere Lockerungsschritte bekanntgegeben. Die wichtigste für uns Armbrustschützinnen und Armbrustschützen ist die Öffnung des Trainingsbetriebs ohne Einschränkungen der Gruppengrösse. Die Hygiene- und Abstandsregeln, so wie die Präsenzlistenpflicht behalten aber nachwievor ihre Gültigkeit.
Was heisst das für uns konkret?
Ab dem 06. Juni gilt:
Darf ich alle bitten, in euren Vereinen zu informieren und eure Schützen zu sensibilisieren?
Freuen wir uns an den erweiterten Möglichkeiten und motivieren wir uns und unsere Mitglieder für unseren tollen Sport!